Kampfgericht

Regeln für das Kampfgericht

Der/Die Anschreiber/-in hat seine/ihre Tätigkeit spätestens 30 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn aufzunehmen. Die übrigen Mitglieder des Kampfgerichts nehmen ihre Tätigkeit spätestens 15 Minuten vor dem angesetzten Spielbeginn auf.

Kein Teilnehmer eines Spieles darf Alkohol zu sich nehmen. Die Präsenz von alkoholhaltigen Speisen oder Getränken jeglicher Art im Bereich der Mannschaftsbank oder des Kampfrichtertisches ist verboten.

Einsätze

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